Urteil Verpflichtung des Kleingartenpächters bis zur vollständigen Räumung
Schlagworte
Verpflichtung des Kleingartenpächters bis zur vollständigen Räumung; Entgeltzahlung; Nutzungsentgelt; Nachpächter; Nachmieter; Rückbau von Baulichkeiten, befestigten Wegen und Anpflanzungen; umgegrabener Zustand
Leitsatz
In einem (Formular-) Kleingartenpachtvertrag kann wirksam vereinbart werden, dass der abgebende Pächter für den Fall, dass kein Nachpächter vorhanden ist, den Kleingarten bis zur Neuverpachtung unter Fortzahlung der vereinbarten Entgelte und Gebühren zu bewirtschaften oder die Baulichkeiten einschließlich Fundamente, befestigte Wege und Anpflanzungen zu entfernen und den Kleingarten im umgegrabenen Zustand zu übergeben hat.
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