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Urteil Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung


Schlagworte

Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

Leitsatz

Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn ein Gericht ein wohnwerterhöhendes Merkmal für ein Mieterhöhungsverlangen berücksichtigt, ohne dass dies Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen wäre (hier: Abstellraum aus vom Mieter eingereichter Grundrissskizze).

(Leitsatz der Redaktion)

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