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Urteil Verjährungsbeginn
Schlagworte
Verjährungsbeginn; Verjährungshemmung bei dinglichen Ansprüchen
Leitsatz
Die Klägerin (Bundesrepublik Deutschland), die das Eigentum an einem Gegenstand (historische Papagoyenkette) durch Bescheid des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen erworben hat, muss sich für den Ablauf der Verjährungsfrist die identischen Herausgabeansprüche ihrer Rechtsvorgänger zurechnen lassen, so dass es für die Entstehung des Anspruchs auf das Entstehen des ersten Herausgabeanspruchs 1945 ankommt.
(Leitsatz der Redaktion)
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