Urteil Verfahrenswidrige Überraschungsentscheidung
Schlagworte
Verfahrenswidrige Überraschungsentscheidung; Modernisierungsankündigung und geplante Mieterhöhung für einzelne Modernisierungsmaßnahmen
Leitsätze
1. Die Ankündigung für mehrere Modernisierungsmaßnahmen muss die geplante Mieterhöhung für jede einzelne Maßnahme ausweisen; die Angabe eines Gesamtbetrages reicht nicht.
2. Weist das Gericht auf den Formmangel nicht hin und weist (hier sogar nach Beweisaufnahme) die Klage deswegen ab, liegt eine verfahrenswidrige Überraschungsentscheidung vor, die zur Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung des Rechtsstreits führt.
(Leitsätze der Redaktion)
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