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Urteil Unzulässiges Teilurteil auf Räumung bei noch anhängiger Zahlungsklage
Schlagworte
Unzulässiges Teilurteil auf Räumung bei noch anhängiger Zahlungsklage
Leitsatz
Ein Teilurteil auf Räumung nach Kündigung wegen Zahlungsverzugs und unpünktlicher Zahlung ist unzulässig, wenn die Zahlungsklage rechtshängig bleibt, gegen die sich der Mieter mit einem Minderungs- und Zurückbehaltungsrecht verteidigt hatte. Das gilt auch dann, wenn die Kündigung zusätzlich auf fortgesetzte Unpünktlichkeit der Zahlungen gestützt wurde.
(Leitsatz der Redaktion)
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