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Urteil Unzulässige Installationsgeräusche im Altbau
Schlagworte
Unzulässige Installationsgeräusche im Altbau; einzuhaltender Schallpegel unter Wohnungseigentümern
Leitsatz
Auch bei Altbauten sind in angrenzenden Räumen Fließ- und Installationsgeräusche zu vermeiden, die einen Installationspegel von 30 dB (A) überschreiten.
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