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Urteil Umlage von Kosten des Müllmanagements nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
Schlagworte
Umlage von Kosten des Müllmanagements nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
Leitsatz
Die Umlage von Müllmanagementkosten ist nur aufgrund ausdrücklicher mietvertraglicher Vereinbarungen zulässig und lässt sich nicht unter die Kosten für Müllabfuhr subsumieren.
(Leitsatz der Redaktion)
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