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Urteil Überwiegendes Mitverschulden bei Verletzung der Streupflicht


Schlagworte

Überwiegendes Mitverschulden bei Verletzung der Streupflicht

Leitsätze

1. Zu den Voraussetzungen eines die Haftung der verkehrssicherungspflichtigen Stadt ausschließenden, weit überwiegenden Mitverschuldens des durch einen Schnee- und Glatteisunfall geschädigten Fußgängers.

2. Bei einer besonders deutlichen Gefahrenlage kommt ein die Haftung ausschließendes weit überwiegendes Mitverschulden des Geschädigten nur bei schlechthin unverständlicher Sorglosigkeit in Betracht.

(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)

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