Urteil Überobligatorische Aufschlüsselung von Hausgeldzahlungen in Gesamtabrechnung
Schlagworte
Überobligatorische Aufschlüsselung von Hausgeldzahlungen in Gesamtabrechnung
Leitsätze
1. Die Gesamtabrechnung kann eine nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume enthalten, für die sie geschuldet waren; weil die Jahresabrechnung eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung darstellt, sind solche Angaben aber nicht zwingend erforderlich.
2. Diese rein informatorischen Angaben nehmen an dem Vorgang der konstitutiven Begründung der Abrechnungsspitzen bzw. Abrechnungsguthaben auf der Grundlage des Genehmigungsbeschlusses nicht teil.
(Leitsatz zu 2. der Redaktion)
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