« zurück zur Suche

Urteil Strafrechtliche Rehabilitierung


Schlagworte

Strafrechtliche Rehabilitierung; Einweisung in Jugendwerkhof zur Berufsausbildung

Leitsätze

1. Bestreitet der Betroffene im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren die Richtigkeit der Inhalte der für die Einweisung in einen Jugendwerkhof maßgeblichen Jugendhilfeakte und trägt vor, die dort genannten Einweisungsgründe (Erziehungsschwierigkeiten im Elternhaus) seien falsch und stattdessen politische Gründe für die Einweisung ursächlich gewesen, besteht keine Veranlassung zur mündlichen Anhörung des Betroffenen oder von Zeugen, wenn sich deren Wissen lediglich auf Indiztatsachen bezieht, die eine politische Motivation oder sonst rechtsstaatswidrige Erwägungen der Jugendhilfebehörde nicht beweisen, sondern allenfalls als möglich erscheinen lassen können.

2. War ein Ziel der Einweisung in den Jugendwerkhof, dem Betroffenen eine Berufsausbildung zu ermöglichen, liegt darin keine sachfremde Zweckrichtung der Einweisung.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (1 Monat)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
5,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
5,- € inkl. 7% MwSt. (= 0,33 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.