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Urteil Stimmverbot für gegen WEG klagenden Eigentümer bei Beschlussfassung über verjährungsbezogene Maßnahmen


Schlagworte

Stimmverbot für gegen WEG klagenden Eigentümer bei Beschlussfassung über verjährungsbezogene Maßnahmen

Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer unterliegt in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG einem Stimmverbot, wenn er einen Rechtsstreit gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft führt und verfahrensbezogene Maßnahmen Gegenstand der Beschlussfassung sind.

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