Urteil Schuldhafte Verletzungen aus einem Beratungsvertrag beim Verkauf einer Steuersparimmobilie
Schlagworte
Schuldhafte Verletzungen aus einem Beratungsvertrag beim Verkauf einer Steuersparimmobilie; stillschweigende/konkludente Bevollmächtigung eines zwischengeschalteten Maklers zum Abschluss eines Beratervertrages zwischen Käufer und Verkäufer; unvollständige steuerliche Hinweise beim Kauf einer Denkmalimmobilie
Leitsätze
1. Zwischen Verkäufer und Käufer kommt ein Beratungsvertrag zustande, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Beratungsverhandlungen einen ausdrücklichen Rat erteilt; Gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, welches der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll.
2. Stellt sich bei der Vermittlung des Kaufvertrages die Aufgabe der Beratung des Kaufinteressenten, und ist sie von dem Verkäufer einem Makler oder sonstigem Vermittler überlassen worden, kann sich dessen stillschweigende Bevollmächtigung zum Abschluss des Beratungsvertrages zwischen Verkäufer und Käufer aus den Umständen ergeben.
(Leitsätze der Redaktion)
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