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Urteil Schriftformverstoß durch mündliche Änderung des Mietzahlungstermins
Schlagworte
Schriftformverstoß durch mündliche Änderung des Mietzahlungstermins
Leitsatz
Eine mündlich vereinbarte Abänderung des vertraglich vorgesehenen Mietzahlungstermins verstößt bei längerfristigen Mietverträgen gegen das Schriftformerfordernis und kann die jederzeitige ordentliche Kündbarkeit des Vertrages bewirken.
(Leitsatz der Redaktion)
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