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Urteil Schriftform durch Firmenstempel plus Unterschrift eines GbR-Gesellschafters
Schlagworte
Schriftform durch Firmenstempel plus Unterschrift eines GbR-Gesellschafters
Leitsatz
Das Hinzusetzen eines (Firmen-) Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung erfüllt das Schriftformerfordernis des § 550 BGB (Abgrenzung zu BGHZ 183, 67 = GE 2010, 53).
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