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Urteil Schonfristzahlung für ordentliche Kündigung grundsätzlich irrelevant


Schlagworte

Schonfristzahlung für ordentliche Kündigung grundsätzlich irrelevant; Mieterverschulden für Zahlungsrückstände durch JobCenter

Leitsätze

Für die ordentliche Kündigung kommt eine Heilung von Mietrückständen durch Zahlung innerhalb der Schonfrist grundsätzlich nicht in Betracht; die nachträgliche Zahlung kann jedoch beim Verschulden berücksichtigt werden.

Ein etwaiges Fehlverhalten des JobCenters bei der Zahlung der Miete direkt an den Vermieter hat der Mieter grundsätzlich nicht zu vertreten. Das gilt aber nur, soweit das JobCenter allein für die eingetretenen Rückstände verantwortlich war. In diesem Zusammenhang hat der Mieter eine Mitwirkungspflicht und muss das JobCenter durch Einreichung von angeforderten Mietunterlagen in die Lage versetzen, die Mietansprüche zu prüfen.

(Leitsätze der Redaktion)

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