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Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; Wirksamkeit einer Klausel mit Verbot der Verwendung wasserlöslicher Farben für Holzanstrich; Ölfarbenanstrich
Leitsatz
Eine Schönheitsreparaturklausel ist unwirksam, wenn die kundenfeindlichste Auslegung zu einem Verbot der Verwendung wasserlöslicher Farben (Acrylfarben) für den Anstrich führt und demgegenüber ölhaltige Farben (Alkydharzfarben) vorgeschrieben werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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