Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; Abschleifen und Versiegeln von Parkettfußböden; Schuldanerkenntnis für Schönheitsreparaturkosten im Wohnungsrückgabeprotokoll
Leitsätze
Eine formularvertragsmäßige Vereinbarung zur Verpflichtung des Abschleifens und Versiegelns der Parkettfußböden ist unwirksam und führt zur Gesamtunwirksamkeit der Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen.
Ein handschriftlicher Zusatz im Wohnungsübergabeprotokoll, nachdem der Mieter an den Kosten der Schönheitsreparaturen beteiligt wird, stellt lediglich ein deklaratorisches Anerkenntnis dar, das keine über den schriftlichen Mietvertrag hinausgehenden Pflichten des Mieters zu begründen vermag.
(Leitsätze der Redaktion)
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