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Urteil Schmerzensgeld nach Schüssen auf Gerichtsvollzieher
Schlagworte
Schmerzensgeld nach Schüssen auf Gerichtsvollzieher; Herausgabe und Räumung
Leitsatz
§ 323 c StGB ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.
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