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Urteil Schadensersatz für Beschädigung einer Thuja-Hecke
Schlagworte
Schadensersatz für Beschädigung einer Thuja-Hecke
Leitsatz
Auch wenn ein Gehölz oder ein Baum nicht zerstört, sondern nur beschädigt wird (hier: Thujenabpflanzung), kann die dadurch entstandene Wertminderung des Grundstücks im Grundsatz nach der „Methode Koch" berechnet werden. Die Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 19. Mai 2010 stehen dem nicht entgegen.
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