Urteil Rückübertragung eines Miteigentumsanteils
Schlagworte
Rückübertragung eines Miteigentumsanteils; Klagebefugnis des einzelnen Miterben unabhängig von der Mitwirkung der anderen Miterben; Prozessführungsbefugnis
Leitsatz
Ein Mitglied einer ungeteilten Erbengemeinschaft kann Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte (hier: Entscheidung über Restitution eines Miteigentumsanteils) einlegen, wenn der Rechtsbehelf der Abwehr des staatlichen Zugriffs auf einzelne Nachlassgegenstände dient und nur auf diese Weise das zum Nachlass gehörende Recht erhalten werden kann; dies gilt unabhängig davon, ob die anderen Miterben von dem staatlichen Zugriff Kenntnis haben oder in der Lage sind, innerhalb der Klagefrist von einem Monat einen gemeinsamen Willen hinsichtlich der Klageerhebung zu bilden.
(Leitsatz der Redaktion)
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