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Urteil Rückgabe einer Wohnung mit ungewöhnlicher Farbgestaltung
Schlagworte
Rückgabe einer Wohnung mit ungewöhnlicher Farbgestaltung; Schönheitsreparaturen
Leitsatz
Eine ungewöhnliche Farbwahl muss bei Mietende nur dann beseitigt werden, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthält.
(Leitsatz der Redaktion)
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