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Urteil Relative Unwirksamkeit eines nach Beschlagnahme vom Eigentümer abgeschlossenen Mietvertrages


Schlagworte

Relative Unwirksamkeit eines nach Beschlagnahme vom Eigentümer abgeschlossenen Mietvertrages

Leitsatz

Nicht ordnungsgemäßer Wirtschaft entspricht ein Mietvertrag, der nach der Beschlagnahme eines Grundstücks infolge der Anordnung der Zwangsversteigerung vom Vollstreckungsschuldner mit einem Dritten vereinbart wurde, wenn er neben einer Miete, die um 40 % unter der ortsüblichen Miete liegt, einen Kündigungsausschluss von zehn Jahren, eine unbeschränkte Genehmigung zur Untervermietung, eine Bruttokaltmiete und weitere Regelungen zuungunsten der Vermieterseite enthält. Ein solcher Mietvertrag wird gegenüber einem Ersteher in der Zwangsversteigerung nicht wirksam.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

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