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Urteil Pfändbarkeit des Betriebskostenguthabens des ALG II beziehenden Mieters


Schlagworte

Pfändbarkeit des Betriebskostenguthabens des ALG II beziehenden Mieters; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Erstattungsanspruch

Leitsatz

Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Arbeitslosengeld II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert (im Anschluss an BSG, NZS 2013, 273).

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