« zurück zur Suche
Urteil Negative Wirkungen der Schonfristzahlung
Schlagworte
Negative Wirkungen der Schonfristzahlung; Mietzahlungsverpflichtung trotz Akzeptierung einer fristlosen Kündigung
Leitsatz
Begleicht der Mieter nach einer fristlosen Kündigung des Vermieters die Mietrückstände innerhalb der Schonfrist, wird die Kündigung unwirksam und setzt sich das Mietverhältnis mit weiterer Mietzahlungspflicht fort. Der Mieter kann sich dagegen nicht mit einer späteren Erklärung wehren, er akzeptiere die fristlose Kündigung des Vermieters, die Folge der Fortsetzung des Mietverhältnisses solle nicht eintreten.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat