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Urteil Nachträglicher Balkonanbau durch Gestattung in der Teilungserklärung


Schlagworte

Nachträglicher Balkonanbau durch Gestattung in der Teilungserklärung; Duldungsanspruch; geringste Beeinträchtigung

Leitsätze

1. Enthält die Teilungserklärung hinsichtlich eines nachträglichen Balkonanbaus eine Duldungsverpflichtung der übrigen Wohnungseigentümer, liegt dennoch eine bauliche Veränderung vor, die der allseitigen Zustimmung bedarf.

2. Der Zustimmungsanspruch ist davon abhängig, dass der Ausbauberechtigte genaue Unterlagen vorlegt und eine Variante wählt, welche die Belange der anderen am wenigsten beeinträchtigt (Anschluss an BayObLG vom 16. April 1998 - 2Z BR 61/98, zit. nach juris).

(Leitsätze der Redaktion)

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