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Urteil Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei rechtswidrigen Einwirkungen unter Sondereigentümern


Schlagworte

Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei rechtswidrigen Einwirkungen unter Sondereigentümern

Leitsatz

Wird die Nutzung des Sondereigentums durch rechtswidrige Einwirkungen beeinträchtigt, die von im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Räumen ausgehen, kann dem betroffenen Wohnungseigentümer ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zustehen; das gilt auch im Verhältnis von Mietern solcher Räume.

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