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Urteil Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei rechtswidrigen Einwirkungen unter Sondereigentümern
Schlagworte
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei rechtswidrigen Einwirkungen unter Sondereigentümern
Leitsatz
Wird die Nutzung des Sondereigentums durch rechtswidrige Einwirkungen beeinträchtigt, die von im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Räumen ausgehen, kann dem betroffenen Wohnungseigentümer ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zustehen; das gilt auch im Verhältnis von Mietern solcher Räume.
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