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Urteil Modernisierungsankündigung
Schlagworte
Modernisierungsankündigung; Austausch der Kachelöfen gegen Gasetagenheizung; Energieeinsparung
Leitsatz
Bei dem beabsichtigten Austausch der Kachelöfen gegen eine Gasetagenheizung reicht es für die formelle Wirksamkeit der Modernisierungsankündigung nicht aus, dass darin auf den verhältnismäßig niedrigen Wirkungsgrad der Braunkohle und den hohen Wirkungsgrad von Gas hingewiesen wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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