Urteil Minderungsausschluss bei Verweigerung des Besichtigungsrechts des Vermieters
Schlagworte
Minderungsausschluss bei Verweigerung des Besichtigungsrechts des Vermieters; Anspruch des Vermieters auf persönliche Inaugenscheinnahme eines vom Mieter angezeigten Mangels
Leitsatz
Der Vermieter hat nach Mängelanzeige durch den Mieter das Recht, sich den angeblichen Mangel persönlich anzusehen, um zu entscheiden, ob und wie eine Mangelbeseitigung erfolgen soll. Verweigert der Mieter unberechtigt die Besichtigung, verliert er sein Minderungsrecht. Nach einer generellen Verweigerung einer Besichtigung durch den Vermieter muss der Mieter zur Erhaltung seines Minderungsrechts klar zu erkennen geben, dass er nunmehr eine persönliche Besichtigung durch den Vermieter ermögliche.
(Leitsatz der Redaktion)
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