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Urteil Minderung wegen Stolpergefahr durch welligen Teppichboden
Schlagworte
Minderung wegen Stolpergefahr durch welligen Teppichboden
Leitsatz
Ein mitvermieteter verschlissener und welliger Teppichboden rechtfertigt wegen der damit verbundenen Stolpergefahr eine Mietminderung von 5 %.
(Leitsatz der Redaktion)
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