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Urteil Minderung wegen Baulärms im Innenstadtbereich


Schlagworte

Minderung wegen Baulärms im Innenstadtbereich; Beschaffenheitsvereinbarung; Straßenbau

Leitsatz

Auch wenn ein Mieter im zentralen Innenstadtbereich einer Großstadt wie Berlin jederzeit damit rechnen muss, dass (Straßenbau-) Arbeiten in größerem Umfang und von längerer Dauer stattfinden, von denen auch Lärmbelästigungen ausgehen, muss er aber regelmäßig ohne konkrete äußere Anhaltspunkte nicht damit rechnen, dass in einem Nachbargebäude Entkernungsarbeiten stattfinden, die zu einer das übliche Maß deutlich übersteigenden Zunahme der Lärm- und Schmutzimmissionen führen (entgegen LG Berlin, ZK 63, GE 2011, 1685).

(Leitsatz der Redaktion)

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