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Urteil Minderung bei Zugluft in ausgebauter Dachgeschosswohnung
Schlagworte
Minderung bei Zugluft in ausgebauter Dachgeschosswohnung; Verletzung der Regeln zur Luftdichtheit; Mangel
Leitsatz
Sind die beim Dachausbau gültigen Regeln zur Luftdichtheit nicht eingehalten worden, und kommt es deshalb zu erheblichen Zuglufterscheinungen, kann der Mieter die Miete im Winter um 10 % monatlich mindern und im Frühjahr und Herbst um 5 %.
(Leitsatz der Redaktion)
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