Urteil Mietminderungsrecht auch nach Jahren nicht verwirkt
Schlagworte
Mietminderungsrecht auch nach Jahren nicht verwirkt; Eigenbedarf für Nutzung als Zweitwohnung
Leitsätze
1. Der Anspruch des Mieters auf Mietminderung ist nicht verwirkt, wenn er dem Vermieter den (diesem grundsätzlich bekannten) Mangel der extremen Hellhörigkeit erst nach Jahren anzeigt, weil er sich erst jetzt durch Mieterwechsel in der Nachbarwohnung bemerkbar macht.
2. Ein Nutzungsinteresse von hinreichendem Gewicht für eine Eigenbedarfskündigung ist dann zu bejahen, wenn der Vermieter die Wohnung als Zweitwohnung für regelmäßige Besuche bei seiner Tochter nutzen will.
(Leitsätze der Redaktion)
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