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Urteil Mieterhöhungsverlangen für Bruttomiete mit Nettomietspiegel


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen für Bruttomiete mit Nettomietspiegel; formelle Wirksamkeit; Konkurrenz zu vereinbarten Modernisierungserhöhungen

Leitsätze

1. Die Frage, ob die Aufstellung der Betriebskosten in dem mit einem Nettokaltmietspiegel begründeten Verlangen auf Erhöhung der vereinbarten Bruttomiete der Höhe nach zutreffend war, betrifft allein dessen materielle Berechtigung.

2. Mieterhöhungen nach § 559 a. F. (§ 559 Abs. 1 BGB n. F.) und § 558 BGB sind voneinander unabhängig und ggf. auch nebeneinander durchsetzbar.

(Leitsätze der Redaktion)

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