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Urteil Mietbefreiung wegen Mietmangels
Schlagworte
Mietbefreiung wegen Mietmangels; Mitteilungspflicht des Vermieters nach Mängelbeseitigung; Feuchtigkeit; Schimmelpilz
Leitsatz
War der Mietgebrauch wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung vollständig aufgehoben und hatte der Mieter die Wohnung verlassen, bestand für den Vermieter zur Erhaltung seines Mietzinsanspruchs nach Mängelbeseitigung die Pflicht, dem Mieter die Weiternutzung der Wohnung anzubieten.
(Leitsatz der Redaktion)
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