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Urteil Kündigungsfrist bei gemischtem Vertrag


Schlagworte

Kündigungsfrist bei gemischtem Vertrag; Mietvertrag; Dienstleistungen

Leitsatz

Werden Kanzleiräume für Büronutzung und Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen (Telefon, Empfang) vermietet und wurde keine Kündigungsfrist vereinbart, ist nicht die gewerbemietrechtliche Kündigungsfrist des § 580 a BGB, sondern die Drei-Monats-Kündigungsfrist anzuwenden, wenn die Vertrauensbasis der Parteien nicht mehr besteht.

(Leitsatz der Redaktion)

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