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Urteil Kündigung bei Mischmietverhältnis
Schlagworte
Kündigung bei Mischmietverhältnis
Leitsatz
Liegt ein Mischmietverhältnis vor, kommt es für die Einordnung als Wohn- oder Geschäftsraummietverhältnis letztlich maßgeblich darauf an, ob der Mieter in den Räumen seinen Lebensunterhalt erwirtschaftet.
(Leitsatz der Redaktion)
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