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Urteil Keine Übersicherung bei Vereinbarung einer Mietkaution und zusätzlicher Bürgschaft zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Schlagworte
Keine Übersicherung bei Vereinbarung einer Mietkaution und zusätzlicher Bürgschaft zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Leitsatz
Auf eine Sicherheit, die dem Vermieter zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs gewährt wird, findet § 551 Abs. 1, 4 BGB keine Anwendung (Fortführung von BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - IX ZR 16/90, BGHZ 111, 361, 363).
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