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Urteil Keine Pflicht auf Mitbeheizung der benachbarten Doppelhaushälfte
Schlagworte
Keine Pflicht auf Mitbeheizung der benachbarten Doppelhaushälfte; nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis
Leitsatz
Der Grundstückseigentümer ist nach den Grundsätzen über das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis auch zu einem positiven Tun - hier: Mitbeheizen der benachbarten Doppelhaushälfte - nur verpflichtet, wenn dies für einen billigen Interessenausgleich zwingend geboten ist (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung, vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 2012 - V ZR 97/11, NJW-RR 2012, 1160).
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