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Urteil Keine Mietminderung bei Toilettengeräuschen aus der Nachbarwohnung
Schlagworte
Keine Mietminderung bei Toilettengeräuschen aus der Nachbarwohnung
Leitsatz
Urinstrahlgeräusche aus der Nachbarwohnung stellen bei einem Altbau aus den 50er Jahren keinen Mietmangel dar, auch wenn sie im Schlafzimmer zu hören sind (Abweichung von LG Berlin GE 2009, 779).
(Leitsatz der Redaktion)
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