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Urteil Keine Berücksichtigung der vom Mieter im Jahr 1980 in Potsdam vorgenommenen Modernisierung bei Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Schlagworte
Keine Berücksichtigung der vom Mieter im Jahr 1980 in Potsdam vorgenommenen Modernisierung bei Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Leitsatz
Eine vom Mieter im Jahr 1980 in die Mietwohnung eingebaute Schwerkraftheizung rechtfertigt im Mieterhöhungsverfahren keine Einordnung in den Potsdamer Mietspiegel als „voll ausgestattet".
(Leitsatz der Redaktion)
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