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Urteil Keine Bauabnahme des Gemeinschaftseigentums durch vom Bauträger bestellten Erstverwalter
Schlagworte
Keine Bauabnahme des Gemeinschaftseigentums durch vom Bauträger bestellten Erstverwalter; Abnahme durch Verwaltungsbeirat; Verflechtung
Leitsatz
Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt: § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) unwirksam.
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