Urteil Keine Altersdiskriminierung der Notare durch Altersgrenze
Schlagworte
Keine Altersdiskriminierung der Notare durch Altersgrenze; Erlöschen des Notaramtes
Leitsatz
Die in § 48 a BNotO bestimmte Altersgrenze von 70 Jahren, bei deren Erreichen das Amt des Notars erlischt (§ 47 Nr. 1 BNotO), verstößt auch unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesarbeitsgerichts nicht gegen das aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf folgende Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 22. März 2010 - NotZ 16/09, BGHZ 185, 30).
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