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Urteil Instandsetzungspflicht des Sondereigentümers bzgl. der Fenster
Schlagworte
Instandsetzungspflicht des Sondereigentümers bzgl. der Fenster
Leitsatz
Ordnet die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu, nimmt dabei aber den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft.
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