Urteil Instandsetzungsanspruch
Schlagworte
Instandsetzungsanspruch; Opfergrenze; Mietminderung; Fall Calvinstraße; zugemauertes Fenster
Leitsatz
Errichtet der Vermieter auf dem Nachbargrundstück ein Haus, dessen Außenwand unmittelbar vor dem Küchenfenster und dem Badezimmerfenster der Mietwohnung angebaut ist, stellt dies einen Mietmangel dar. Der Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs kann jedoch die Opfergrenze entgegenstehen, weil sich die Mängelbeseitigungskosten wegen des unweigerlichen Teilabrisses des mehrstöckigen Nachbargebäudes auf einen namhaften sechsstelligen Betrag belaufen würden.
(Leitsatz der Redaktion)
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