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Urteil Hausgeldklage
Schlagworte
Hausgeldklage; anfechtbarer Wohnungskauf
Leitsätze
1. Ficht ein Wohnungseigentümer wegen des überhöhten Kaufpreises nur den Kaufvertrag an, wirkt sich dies auf den Eigentumserwerb unmittelbar noch nicht aus, so dass fälliges Hausgeld zu zahlen ist.
2. Auch schon nach der Gemeinschaftsordnung kann der Verwalter ermächtigt sein, das Hausgeld einzuklagen und einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen.
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