Urteil Härteeinwand bei Modernisierung
Schlagworte
Härteeinwand bei Modernisierung; temporäre Wohnungsräumung wegen Modernisierung/Vollsanierung des Hauses; Mietminderung wegen Baulärms; vorhersehbare Bauarbeiten
Leitsätze
Der Mieter braucht Modernisierungsmaßnahmen nicht zu dulden (Härteeinwand), wenn die Arbeiten mit einer Vollsanierung des Objekts verbunden sind, die einen Auszug aus der Wohnung für mehr als ein Jahr notwendig machen.
Eine Mietminderung wegen Baulärms ist nicht berechtigt, wenn das Wohnhaus im innerstädtischen Bereich liegt (hier: Tiergarten, Calvinstraße), in dem zu erwarten ist, dass Baulücken geschlossen werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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