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Urteil Grundbuchverfahrensrecht
Schlagworte
Grundbuchverfahrensrecht; Auflassung eines Bodenreformgrundstücks an Landesfiskus durch gesetzlichen Vertreter; Selbstbestellung des Landkreises im Beitrittsgebiet als Vertreter für Grundstückseigentümer unbekannter Identität oder Aufenthalts; Missbrauch der verliehenen Vertretungsmacht durch Auflassung des Grundstücks an sich selbst
Leitsatz
Die nach dem 2. Oktober 2000 vom bestellten gesetzlichen Vertreter, der auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat, erklärte Auflassung eines Bodenreformgrundstücks an den Landesfiskus ist vom Grundbuchamt als wirksam zu behandeln.
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