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Urteil Fristlose Kündigung wegen mieterseitigen Personenwechsels


Schlagworte

Fristlose Kündigung wegen mieterseitigen Personenwechsels; Anspruch der Wohngemeinschaft auf Aufnahme neuer Mitglieder

Leitsatz

Hat eine Wohngemeinschaft einen Anspruch auf Auswechslung ihrer Mitglieder, stellt die Aufnahme eines neuen Mitmieters auch dann keinen Kündigungsgrund dar, wenn der Vermieter dazu keine Erlaubnis erteilt hatte.

(Leitsatz der Redaktion)

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