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Urteil Fristlose Kündigung gegenüber schuldunfähigem Mieter
Schlagworte
Fristlose Kündigung gegenüber schuldunfähigem Mieter
Leitsatz
Eine nachhaltige wiederholte Störung des Hausfriedens kann auch gegenüber einem schuldunfähigen Mieter die fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn die empfindlichen Einbußen an Lebensqualität den anderen Mietern nicht mehr zumutbar sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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