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Urteil Fristlose/fristgemäße Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Schlagworte
Fristlose/fristgemäße Kündigung wegen Zahlungsverzugs; ständige unpünktliche Mietzahlung
Leitsatz
Eine ordentliche Kündigung des Vermieters ist berechtigt, wenn der Mieter vertragswidrig trotz Abmahnung mehrere Monate lang die Zahlungsfrist überschreitet sowie über zehn Monate lang eine Erhöhung der Betriebskostenvorschüsse nicht bezahlt.
(Leitsatz der Redaktion)
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